Jahresgebühr:
Aufgrund der intensiven Phase hat die Mitgliederversammlung im Februar 25 entschieden, den Mitgliederbeitrag einmalig zu verdoppeln und zwar auf:
Aufnahmegebühr: 250.- einmalig
Reduktionen der Jahresgebühr können prinzipiell nicht gewährt werden.
Der Aufnahmegebühr gilt für jedes Neumitglied.
Rückerstattungen des Mitgliederbeitrags sowie der Aufnahmegebühr sind ausgeschlossen.
Jede berufliche Veränderung oder andere Gründe, die zu einer Änderung des Mitgliedstatus führen, sind unverzüglich dem Vorstand zu melden.
oder
Personen mit medizinischer oder physiotherapeutischer Vorbildung auf akademischem Niveau, die sich in einer osteopathischen Basisausbildung befinden.
Natürliche oder juristische Personen, die unsere Vereinigung unterstützen möchten. Passivmitglieder bezahlen einmalig eine Aufnahmegebühr, sowie jährlich 50% des Mitgliederbeitrags.
Personen die besondere Leistungen auf dem Gebiet der Osteopathie, des öffentlichen Gesundheitswesens oder gegenüber dem OVS oder VaOS erbracht haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des Zentralvorstandes der Generalversammlung zur Ernennung vorgeschlagen. Die Generalversammlung entscheidet mittels absolutem Stimmenmehr über die Ernennung.
Jede berufliche Veränderung oder andere Gründe die zu einer Änderung des Mitgliederstatus führen, sind unverzüglich dem Vorstand der VaOS zu melden!
[1] Bildungsstätte im europäischen Hochschulbildungsraum mit Abschluss als Master of Science in Osteopathie
[2] Bildungsstätte für Osteopathie, bei der die Ausbildungsziele auf die „Benchmarks for Training in Osteopathy“ der World Health Organisation – WHO – abgestimmt sind.